Muss gutes Hören teuer sein?
Moderne Hörgeräte bieten zuverlässiges Verstehen sowie auf Wunsch ein Plus an Komfort und besondere Design-Wünsche. In Deutschland kann sich jeder Mensch gutes Hören leisten. Selbst ohne private Zuzahlung erhalten Sie als gesetzlich Versicherter eine gute Hörgeräte-Versorgung. Sie müssen keinesfalls blind entscheiden, welches Hörgerät am besten zu Ihnen passt. Als Ihr Hörgeräteakustiker in Freilassing, Traunstein, Chiemgau und Salzburg bieten wir Ihnen die Möglichkeit, moderne Hörsysteme verschiedener Preisklassen kennenzulernen.
Gutes Hören kann sich heute jeder leisten!
Hörgeräte-Preise und Funktionen
Hörgerät ist nicht gleich Hörgerät. Wie bei Autos, Fernsehern oder Küchenmaschinen gibt es auch bei Hörgeräten unterschiedliche Leistungs- bzw. Preisklassen. Das Spektrum reicht vom zuzahlungsfreien Kassengerät bis zum Premiumprodukt. Hörgeräte der Premiumklasse bieten Ihnen die neuesten Hörfunktionen. Zudem gibt es zusätzlichen Komfort; man kann sie z. B. mit Fernseher oder Smartphone koppeln. Viele dieser Vorteile finden Sie auch schon bei preisgünstigeren Lösungen.
Jetzt unverbindlich beratenWelche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
Seit 2013 haben die gesetzlichen Krankenkassen Ihre Beiträge für die Hörgeräte-Versorgung nahezu verdoppelt. Um die Versorgung mit Hörgeräten durch die Krankenkasse abzuwickeln, muss die Schwerhörigkeit von einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt durch eine Verordnung attestiert werden. Diese Verordnung ist bei Erstversorgungen und frühzeitigen Wiederversorgungen mit Hörgeräten zwingend erforderlich. Wir von Wiedenmann & Philipp Hörsysteme beraten Sie gerne ausführlich.
Welche Kosten übernimmt die private Krankenkasse?
Die medizinischen Kriterien in der Feststellung durch einen HNO-Arzt sind dieselben. Alle privaten Krankenkassen beteiligen sich anteilig an den Kosten eines neuen Hörgeräts. Die Hörgeräte-Zuzahlung für Privatversicherer richtet sich immer nach dem individuellen Versicherungstarif. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich und erstellen Ihnen eine unverbindliche Kostenaufstellung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Hörgeräte zum Nulltarif
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Leistungsanspruch digitale Marken-Hörgeräte zum Nulltarif*. Für Hörsysteme, die mit aufwändigerer Technik ausgestattet sind oder für kosmetisch besonders ansprechende Geräte, deren Preise über den Kassensätzen liegen, muss der Differenzbetrag selbst auf bezahlt werden. Wir als Ihr Hörakustiker in Freilassing, Traunstein, Chiemgau und Salzburg beraten und helfen Ihnen gerne.
Beratungstermin vereinbaren*Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen mit Leistungsanspruch und falls erforderlich gültiger ohrenärztlicher Verordnung.
Zzgl. der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 10,– EUR je Hörgerät. Preis bei Privatzahlung 750,– €.